Aktenübernahme aus dem Konsistorium des Erzbistums Berlin

Erstmals seit seiner Errichtung im Jahre 1929 hat das Bistums-Konsistorium einen größeren Akten­bestand an das Diözesan­archiv abgegeben. Die Unterlagen haben einen Umfang von mehr als 50 Re­gal­metern und umfassen vornehmlich Eheverfahren der I. Instanz (1930 bis 1980) und der II. Instanz (1979 bis 2001). Der Aktenüber­nahme vorausgegangen war eine mehrwöchige Umräum­aktion im Di­öze­san­archiv. Sie wurde erforderlich, um angesichts begrenzter Magazin­kapazitäten eine syste­ma­tische Aufstellung der Akten zu ermöglichen. Die übernommenen Akten sollen im Laufe des kom­men­den Jahres erfaßt, bewertet, technisch bearbeitet und inhaltlich erschlossen werden.