Auf dem Gebiet des heutigen Erzbistums Berlin bestanden ursprünglich die beiden ottonischen Missionsbistümer Brandenburg (948) und Havelberg (948?), die nach dem Slawenaufstand von 983 nachhaltiger Repaganisierung anheimfielen und erst in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts dauerhaft reorganisiert werden konnten. Für das Land beiderseits der unteren Oder wurde um 1124 das Bistum Lebus errichtet. Als Ergebnis der Missionstätigkeit des hl. Bischofs Otto von Bamberg in Pommern entstand 1140 das Bistum Cammin (zunächst mit Sitz in Wollin). Im Zeitalter der Glaubensspaltung erloschen nach 1540 die vier genannten Bistümer infolge landesherrlicher Reformation und Säkularisation.
Erst im 18. Jahrhundert wurde katholische Seelsorge in der preußisch-brandenburgischen Zentrallandschaft
aus Gründen der Staatsraison wiederzugelassen: zunächst für Diplomaten, Söldner und Rüstungsarbeiter, dann generell. Die ersten katholischen Missionsstationen waren keine Pfarreien im Sinne des kanonischen Rechts. In Brandenburg und Pommern gehörten die Katholiken weiterhin zu den evangelischen Gemeinden, in deren Bezirk sie wohnten. Bei der Neuumschreibung der preußischen Diözesen durch die päpstliche Bulle De salute animarum
von 1821 lebten hier – in der Weite des Raumes verstreut – etwa 12.000 Katholiken und zwölf Geistliche. Sie wurden dem jeweiligen Propst an St. Hedwig in Berlin als (Sub-)Delegaten des Breslauer Fürstbischofs unterstellt. Erst nach der Lockerung des zuvor streng gehandhabten landesherrlichen Summepiskopats im Gefolge der Revolution von 1848 etablierte sich im Fürstbischöflichen Delegaturbezirk für Brandenburg und Pommern ein ultramontaner
Diasporakatholizismus mit starkem polnischsprachigen Einschlag am unteren Ende der gesellschaftlichen Rangordnung. Dem mit äußerster Erbitterung vom preußischen Obrigkeitsstaat geführten Kulturkampf
hielt die katholische Minderheit ohne größere Einbrüche stand. Beträchtlich blieben hingegen die Verluste infolge konfessioneller Mischehen. In der Phase der Hochindustrialisierung und Ost-West-Migration wuchs dann der Katholikenanteil stürmisch an. Diese Entwicklung setzte sich im wesentlichen auch nach dem Untergang der Hohenzollernmonarchie fort. Damit waren – trotz erheblicher konfessioneller und politischer Vorbehalte – die Voraussetzungen für die Verselbständigung der Delegatur geschaffen.
Gemäß den Bestimmungen des Preußischen Konkordats vom 14. Juni 1929, an dem der damalige Apostolische Nuntius Eugenio Pacelli maßgeblich beteiligt war, errichtete Papst Pius XI. am 13. August 1930 durch die Apostolische Konstitution Pastoralis officii Nostri cura
das Bistum Berlin (dioecesis Berolinensis
) als Suffragan der Breslauer Metropolitankirche. Vollzogen wurde die Bistumserrichtung am 31. August 1930 durch den Apostolischen Nuntius Cesare Orsenigo. Die St.-Hedwigs-Basilika – nach der Reformation die älteste katholische Kirche Berlins – wurde Kathedralkirche. Wie der bisherige Delegaturbezirk so umfaßte auch das neue Bistum die preußische Provinz Brandenburg ohne die Archipresbyterate Neuzelle, Cottbus und Schwiebus, ferner die Provinz Pommern ohne die Kreise Lauenburg und Bütow, ohne die Stadt Tempelburg und die ehemalige Starostei Draheim (➚Historische Karte 1930–1945). Bistumspatron wurde wie in Brandenburg der hl. Petrus, Mitpatron der hl. Otto von Bamberg (➚Eigenkalender). Das ➚Bistumswappen führt in geviertem Schild die Wappen der untergegangenen Bistümer Brandenburg, Havelberg, Lebus und Cammin. Im Gründungsjahr lebten im Bistum Berlin auf einer Fläche von 60.258 km² 531.744 Katholiken (= 7,3 Prozent der Gesamtbevölkerung); von ihnen erfüllten knapp 32 Prozent die Osterpflicht. Sie wurden in 149 Seelsorgestellen von 262 Diözesanpriestern seelsorglich betreut.
Der Diözese war keine Phase ruhiger Konsolidierung vergönnt. Hitlers Terrorregime begegneten die Berliner Bischöfe ebenso wie der größte Teil von Klerus und Kirchenvolk in vorwiegend defensiver Bewahrung ihrer kirchlichen Identität. Nationalsozialistischer Verfolgung fielen mindestens 23 Laien und Geistliche zum Opfer, darunter Dompropst ➚Bernhard Lichtenberg, der 1996 als Märtyrer seliggesprochen wurde. 18 Prozent des Berliner Diözesanklerus waren von politisch motivierten Zwangsmaßnahmen des Regimes betroffen, 63 Priester wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt, 16 erlitten KZ-Haft. Durch Kriegseinwirkung verstarben 32 Diözesanpriester und 17 Theologiestudenten. 1945 kamen die 33 hinterpommerschen und neumärkischen Seelsorgestellen unter polnische Verwaltung; 1972 entstanden hier die Bistümer Stettin-Cammin (seit 1992 Erzbistum), Köslin-Kolberg und Landsberg/Warthe (seit 1992 Grünberg-Landsberg).
Das um die Hälfte seiner Fläche reduzierte Bistum lag nun in der Sowjetischen Besatzungszone mit der Vier-Sektoren-Stadt Berlin im Zentrum. Von 278 Kirchen und Kapellen waren nur 30 unversehrt geblieben, 40 wurden vollständig zerstört und 57 schwer beschädigt. Neben dem Rückstrom der Evakuierten und Deportierten setzte eine lawinenartige Zuwanderung von Flüchtlingen und Vertriebenen ein. 1950 zählte das Bistum Berlin 657.358 Katholiken und erreichte damit zahlenmäßig seinen bisherigen Höchststand. Zur Klärung der eigenen Position auch für die Zukunft hatte 1947 ➚Konrad Kardinal von Preysing seinem Klerus jegliche Stellungnahme zu Zeitfragen im Namen der katholischen Kirche
untersagt. Dieser Preysing-Erlaß
blieb unter allen Berliner Bischöfen Richtlinie für die Auseinandersetzung mit dem SED-Regime. Die Einforderung verbriefter Glaubens- und Gewissensfreiheit stand ständig unter Oppositionsverdacht und zog je nach allgemeiner politischer Lage ideologische oder organisatorische Bedrückung der Kirche nach sich.
Eine Zäsur in der Geschichte des kirchlichen Lebens im Bistum Berlin markierte die Rezeption des II. Vatikanischen Konzils (1962–1965). Von der Eigendynamik der konziliaren wie der gesellschaftlichen Reformeuphorie inspiriert, wurden fast alle Gotteshäuser mit erheblichem finanziellen Aufwand umgestaltet und die Altäre zum Volk hin gewendet. Die lateinische Kirchensprache verschwand beinahe vollständig aus Meßfeier und Sakramentenspendung. Die anthropologische Wende
in der Verkündigung ging einher mit einem Verlust an dogmatischer Verbindlichkeit. Es vollzog sich ein Gestaltwandel der Kirche, der in seiner Breite nur mit den Vorgängen der Reformationsepoche zu vergleichen sein dürfte
(W. Damberg / G. Muschiol). Als besonders signifikant gelten eine bisher unbekannte Deregulierung
und Individualisierung in der religiösen Praxis der Katholiken. Allein zwischen 1966 und 1976 verlor das Bistum Berlin knapp die Hälfte der regelmäßigen Sonntagsmeßbesucher. Die Zahl der Priester- und Ordensberufe ist tendenziell rückläufig.
Auch in politischer Hinsicht gestalteten sich die Rahmenbedingungen weiterhin bedrohlich. Der Mauerbau
(1961) an der Nahtstelle der Systeme
gefährdete nachhaltig die Einheit des Bistums. Diözese und Domkapitel blieben ungeteilt; die Bistumsverwaltung zerfiel jedoch in zwei Ordinariate, die seit 1967 jeweils von einem Generalvikar geleitet wurden. Die Berliner Bischöfe residierten gezwungenermaßen in Ost-Berlin. Tageweise durften sie ihre bischöflichen Funktionen auch in West-Berlin ausüben, das eine lebenswichtige Funktion für den Ostteil der Diözese als Drehscheibe
unterschiedlichster caritativer und finanzieller Hilfeleistungen besaß. Kirche und Senat regelten gemeinsam interessierende Fragen
1970 in einem konkordatsähnlichen abschließenden Protokoll
. Damit konnten die West-Berliner Katholiken – mit Ausnahme des schulplanmäßigen Religionsunterrichts – weitgehend an der günstigen Entwicklung des Staatskirchensystems der Bundesrepublik teilhaben, das nach der Wende
auf das gesamte Bistum ausgedehnt wurde. Zum 1. September 1990 stellte die Diözese ihre Verwaltungseinheit wieder her; das Bischöfliche Ordinariat Berlin wird seitdem wieder von einem einzigen Generalvikar geleitet. 1994 erhob Papst Johannes Paul II. das bisher exemte Bistum Berlin – es war 1972 aus der Breslauer Kirchenprovinz herausgelöst und dem Heiligen Stuhl unmittelbar unterstellt worden – zum Erzbistum, errichtete die Kirchenprovinz Berlin mit den Suffraganbistümern Dresden-Meißen und Görlitz und ernannte den Bischof von Berlin zum Metropoliten.
Die zentrale Überlieferung des Bistums Berlin und seiner Vorgängerinstitution – der Fürstbischöflichen Delegatur für Brandenburg und Pommern (1821–1929) – war in der Bombennacht vom 23./24. November 1943 verbrannt (➚Faksimile). Nur die Akten des Hilfswerks beim Bischöflichen Ordinariat Berlin für die als Nichtarier
verfolgten Katholiken und ihre Angehörigen haben den Krieg weitgehend unbeschadet überstanden und befinden sich heute im Diözesanarchiv, dessen Neuaufbau durch die allgemeinen Rahmenbedingungen erheblich erschwert wurde. Nach vierjähriger Vorbereitung wurde 1970 das Archiv des Bistums Berlin (West) in Kellerräumen der Theologisch-Pädagogischen Akademie eingerichtet und 1973 in das St.-Otto-Haus verlegt. Wegen Raummangels mußten bereits wenige Jahre später Teile des Archivs vorübergehend ausgelagert werden. 1987 fand das Archiv eine neue Bleibe im ehemaligen Franziskanerkloster in Berlin-Tempelhof. In Ost-Berlin wurde 1980 im Bernhard-Lichtenberg-Haus das Bistumsarchiv Berlin errichtet. Beide Archive konnten 1995 in den erweiterten Räumlichkeiten in Berlin-Tempelhof zusammengeführt werden. Die Bestandsbereinigung wurde 2003 abgeschlossen. Seit 2005 befindet sich das Diözesanarchiv im ➚Kirchlichen Archivzentrum Berlin, dem gemeinsamen Domizil von EZA (➚Evangelisches Zentralarchiv in Berlin), ELAB (➚Evangelisches Landeskirchliches Archiv in Berlin) und BMW (➚Archiv des Berliner Missionswerkes).