Seliger Bernhard Lichtenberg II

Seliger Bernhard Lichtenberg
Priester und Märtyrer

* Ohlau 3. Dezember 1875
† Hof 5. November 1943
Gedenk- und Wallfahrtstag: 5. November

Eine biographische Skizze

Von Gotthard Klein

Als zweiter Sohn von fünf Kindern des Kaufmanns August Lichtenberg und seiner Frau Emilie geb. Hubrich wuchs Bernhard Lichtenberg in der mehrheitlich protestantisch geprägten Umwelt der mittel­schlesischen Kreisstadt Ohlau während des Kulturkampfes in Distanz zum preußischen Obrig­keits­staat auf. Nach dem Abitur am humanistischen Ohlauer Gymnasium und dem Studium der Theologie an den Universitäten in Innsbruck und Breslau wurde er am 21. Juni 1899 von Fürstbischof Kardinal Kopp im Dom zu Breslau zum Priester geweiht. Seine erste Anstellung erhielt er als dritter Kaplan der Stadt­pfarrkirche St. Jakob in Neisse. Seit August 1900 war er als Seelsorger in der expandierenden Reichs­hauptstadt unermüdlich und un­erschrocken tätig: zunächst als Hilfsgeistlicher an St. Mauritius in Friedrichsberg-Lichtenberg (1900–1902), Herz Jesu in Charlottenburg (1902–1903) und St. Michael in Berlin (1903–1905), schließlich als Kuratus in Friedrichsfelde-Karlshorst (1905–1910) und Pankow (1910–1913). Nach diesen pastoralen Lehrjahren wurde Lichtenberg am 18. März 1913 Pfarrer von Herz Jesu in Charlottenburg. Trotz einer Fülle unüberwindbar erscheinender finanzieller und personeller Engpässe gelang es ihm, von der übergroßen Seel­sorge­stelle, die mehr als 30.000 Katholiken zählte, fünf neue Kuratien abzutrennen. Die für die Errichtung der neuen Kuratiekirchen er­forder­lichen Gelder trug Lichten­berg auf zahlreichen Kollektenreisen (u.a. 1926 nach Chicago) zu­sammen. Als Mit­glied der Zentrums­partei in der Stadtverordneten- bzw. Bezirksversammlung in Char­lotten­burg ver­stand er die politische In­ter­essen­vertretung zugunsten der katholischen Minder­heit als besondere Form priester­licher Welt­verantwortung. Unbeirrt vertrat er selbst in tumult­artig ver­lau­fen­den Ver­an­stal­tun­gen einen dezidiert kirch­lichen Standpunkt, engagierte sich für den Lebensschutz und wandte sich gegen die Verherrlichung von Krieg und Gewalt.

Nach der Errichtung des Bistums Berlin wurde Lichtenberg 1931 residierender Domkapitular, 1932 Dom­pfarrer an St. Hedwig und 1938 schließlich Dompropst. Damit war er in der kirchlichen Hierarchie an pro­minente Stelle gerückt; er galt – wenn man so sagen darf – als der 2. Mann nach dem Bischof (Dig­nitas post Ponti­ficalem major). Im Bischöf­lichen Ordinariat war er zu­stän­dig für die ordentliche und außerordentliche Seelsorge, für die Visi­ta­tion der weib­lichen Orden, für Alko­hol­kranke, Kon­ver­titen, Sied­ler und vor allem für die vom national­sozialistischen Regime als Nicht­arier verfolgten Ka­tho­li­ken, die seit August 1938 in einem eigenen kirchen­amt­lichen Hilfswerk cari­ta­tiv und pastoral be­treut wurden.

Besonders bekannt geworden ist Lichtenbergs öffentliches Gebet, das er unter dem Eindruck des Ju­den­pogroms der Reichskristall­nacht vom 9. November 1938 in der St.-Hedwigs-Kathedrale ge­spro­chen hat: Was gestern war, wissen wir. Was morgen ist, wissen wir nicht. Aber was heute ge­schehen ist, haben wir erlebt. Draußen brennt der Tempel. Das ist auch ein Gotteshaus. (Erinne­run­gen von Eli­sa­beth Kleemann; DAB V/26: Proc. doc. varia, W 24). In der Folge hat Lichten­berg jeden Tag für die Ju­den und nichtarischen Christen wie auch für alle anderen Notleidenden und Ver­folgten öffentlich gebetet.

In einer Einschätzung des Sicherheitsdienstes der SS vom 26. April 1940 galt er als ein fanatischer Kämpfer für die kath[olische] Sache und ein ebenso fanatischer Gegner des Nationalsozialismus, der für ihn Häresie und Gottlosigkeit zugleich ist. Seine Hauptarbeit bestand in der letzten Zeit in der Or­ga­ni­sation eines Hilfswerkes für nichtarische Christen, denen er durch Empfehlungsschreiben und Aus­stellen von Zeugnissen die Ausreise aus Deutschland erleichtern und ermöglichen wollte (BArch, ZwArch D-H, ZB I 1584, 249).

Aufgerüttelt durch Bischof Graf Galens (1878–1946) Brandpredigt, protestierte Lichtenberg am 26. Au­gust 1941 auch gegen die Euthanasie-Morde an körperlich und geistig Behinderten: auf meiner priester­lichen Seele liegt die Last der Mitwisser­schaft an den Verbrechen gegen das Sitten­gesetz und das Staats­gesetz. Aber wenn ich auch nur einer bin, so fordere ich doch von Ihnen, Herr Reichs­ärzte­führer, als Mensch, Christ, Priester und Deutscher Rechen­schaft für die Verbrechen, die auf Ihr Geheiß oder mit Ihrer Billigung geschehen, und die des Herrn über Leben und Tod Rache über das deutsche Volk herausfordern (A. Erb, 80).

Für den 26. Oktober 1941 bereitete er eine Kanzelvermeldung vor, die sich gegen eine anonyme – tat­säch­lich aber von der NSDAP reichsweit verteilte – antisemitische Flugschrift richtete (Land­gericht Berlin PK Js 37/41 [321.41]): In Berliner Häusern wird, so schrieb Lichtenberg, ein anonymes Hetz­blatt gegen die Juden verbreitet. Darin wird behauptet, daß jeder Deutscher, der aus angeblicher fal­scher Sentimentalität die Juden irgendwie unterstützt, und sei es auch nur durch ein freundliches Ent­ge­gen­kom­men, Verrat an seinem Volke übt. Laßt Euch durch diese unchristliche Gesinnung nicht be­irren, sondern handelt nach dem strengen Gebote Jesu Christi: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. Zur Vermeldung kam es nicht mehr, da Lichtenberg am 23. Oktober 1941 von der Ge­hei­men Staatspolizei (Gestapo) wegen staats­feindl[icher] Betätigung festgenommen wurde. In aller Offenheit bekannte er am 25. Oktober 1941 im Verhör (DAB V/26), daß ich die Evakuierung [der Juden] mit all ihren Begleiterscheinungen innerlich ablehne, weil sie gegen das Hauptgebot des Christentums ge­rich­tet ist:Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst‹, und ich erkenne auch im Juden meinen Nächsten, der eine unsterbliche, nach dem Bild und Gleich­nis Gottes geschaffene Seele besitzt. Da ich aber diese Regierungsverfügung nicht [ver]hindern kann, war ich entschlossen, deportierte Juden und Judenchristen in die Verbannung zu begleiten, um ihnen dort als Seelsorger zu dienen. Ich benutze die­se Gelegenheit, um die Geheime Staatspolizei zu bitten, mir diese Erlaubnis zu geben. Der Schluß­bericht der Gestapo vom 3. November 1941 hob die abträgliche Ein­stel­lung Lichten­bergs zum na­tional­sozialistischen Regime und seiner Rassen­politik hervor, zumal sich Lich­ten­berg mehr­fach (aus freien Stücken) zum Ein­satz in der Lager­seel­sorge bereit erklärte (Ver­neh­mun­gen vom 25. Okto­ber und 3. November 1941; vgl. Lichten­berg an Stenig, 4. November 1942; Lich­ten­berg an Osten­dorf, 15. März 1943; Akten­notiz Bischof Graf Preysings, 29. September 1943), wie sie die Ge­stapo zunächst für das Ghetto Litzmann­stadt (Łódź) vage in Aussicht gestellt, aber nicht ernsthaft er­wo­gen hatte.

Am 3. November 1941 erließ der Amtsrichter Haftbefehl gegen Lichtenberg, der am gleichen Tag in die Un­ter­suchungs­haft­anstalt Alt-Moabit in Berlin (Zelle 367) eingeliefert wurde. Gegen diesen Haft­befehl legte Lichtenberg Beschwerde ein, die am 8. November vom Sondergericht zu­rückgewiesen wurde. Durch das öffentliche Gebet habe Lichtenberg den öffentlichen Frieden gestört. Die in dem Gebet sich äußernde Kritik an staatlichen Maßnahmen sei zugleich hetzerisch. Lichten­berg sei des Ver­gehens gegen das Heim­tücke­gesetz in zwei Fällen und des Kanzel­mißbrauchs in einem Falle dringend ver­däch­tig und seine Inhaf­tierung daher gerecht­fertigt, weil nach der Ein­lassung des Be­schul­dig­ten an­zu­neh­men sei, daß er die Freiheit zur Wieder­holung der Straftat mißbrauchen wird, und es bei der Schwe­re der Tat nicht erträglich wäre, den Beschuldigten in Freiheit zu lassen. Auf­grund des Berichts von seiten des General­staats­an­walts bei dem Landgericht Berlin vom 2. De­zem­ber 1941, ergänzt am 5. Ja­nuar 1942, ordnete der Reichs­minister der Justiz am 3. März 1942 die Strafverfolgung Lichten­bergs wegen Vergehens gegen das Heim­tücke­gesetz an. Am 22. Mai 1942 verurteilte das Sondergericht I beim Land­gericht Berlin (Land­gerichts­präsident Wulf Boeck­mann, Land­gerichts­rat Dr. Paul Hinke, Land­gerichts­rat Ernst Herfurth, Staats­anwalt Walther Nuth­mann) Lichten­berg wegen Kanzelmiß­brauchs in einem Falle und wegen Vergehens gegen § 2 des Heimtücke­gesetzes in einem weiteren Falle zu einer Gesamt­strafe von 2 Jahren Gefängnis, auf welche die erlittene Polizei- und Unter­suchungs­haft an­gerechnet wird, und zu den Kosten des Verfahrens in Höhe von 1185,78 RM. Der mutige Verteidiger Rechts­an­walt Dr. Paul Stenig hatte auf Freispruch plädiert. Gegen das Urteil des Sondergerichts war aber grund­sätzlich kein Rechts­mittel zu­lässig. Am 29. Mai 1942 wurde Lichten­berg von der Unter­su­chungs­haft­anstalt in das Straf­gefängnis Tegel in Berlin (Zelle 232) ver­legt, in dem er – mit Aus­nahme der La­za­rett­aufenthalte – bis zum Ende der Haft verblieb. Die An­träge auf Haft­ver­schonung, die Bi­schof Graf Preysing wegen Lichten­bergs bedroh­lichen Gesund­heits­zustandes gestellt hatte, waren eben­so ver­geb­lich wie die vor­sichtigen diplo­ma­tischen Schritte des Aposto­lischen Nuntius Cesare Or­se­nigo. Am 29. September 1943 konnte Bischof Graf Preysing eine Gruß­bot­schaft Papst Pius‘ XII. Lich­ten­berg per­sön­lich über­mitteln: Es hat Uns … getröstet, schrieb der Papst am 30. April 1943, daß die Katho­liken, ge­ra­de auch die Berliner Katholiken, den so­genannten Nicht­ariern in ihrer Be­dräng­nis viel Liebe ent­gegen­ge­bracht haben, und Wir sagen in diesem Zusammen­hang ein besonderes Wort väter­licher An­erken­nung wie innigen Mitgefühls dem in Gefangen­schaft befind­lichen Prälaten Lich­ten­berg. Über diese An­teil­nahme des Papstes war Lich­ten­berg ganz überwältigt von Glück (H. G. Mann, 105 u. 111).

Der schon vor der Inhaftierung stark angegriffene Gesundheitszustand Lichtenbergs hatte sich wäh­rend der Haft infolge mangelhafter Ernährung und aufregender Begleitumstände des Ge­fängnis­alltags ent­schei­dend ver­schlechtert. Wegen einer fort­schreitenden Nieren- und Harnwegs­erkrankung mußte er mehr­fach stationär behandelt werden. Noch am Tage der vorgesehenen Ent­lassung be­fand er sich im Ge­fäng­nis­lazarett in einem sehr schlechten Allgemeinzustand. Er wurde aber nicht ent­lassen, son­dern auto­matisch der Gestapo rücksistiert und in das Arbeits­erziehungs­lager Wuhl­heide in Fried­richs­felde ge­bracht. Das Reichs­sicher­heits­hauptamt verfügte die Ein­weisung in das Kon­zen­tra­tions­lager Dachau, ob­wohl sein be­sorg­nis­erregender Ge­sund­heits­zu­stand akten­kundig war.

Mit einem Sammeltransport traf der Schubgefangene Lichtenberg am 3. November 1943 in Hof ein. Am nächsten Morgen wurde er wegen seines offensichtlich lebensbedrohlichen Gesund­heits­zustandes ge­fängnis­ärztlich in das Stadt­krankenhaus in Hof überwiesen. Dort ist er am Herz-Jesu-Freitag, dem 5. November 1943, gegen 18 Uhr gestorben. Wider Erwarten wurde sein Leich­nam nicht eingeäschert, son­dern ortspolizeilich freigegeben, nach Berlin übergeführt und nach einem Pontifikal­requiem in der St.-Seba­stian-Kirche am 16. November 1943 auf dem Alten Domfriedhof St. Hedwig beigesetzt. Seit 1965 ruhen die sterb­lichen Über­reste in der Unterkirche der St.-Hedwigs-Kathedrale – und während des Umbaus der Kathedrale vorübergehend in der Gedenkkirche Maria Regina Martyrum.

Die Selig­spre­chung als Märtyrer erfolgte in Berlin am 23. Juni 1996 durch Papst Johannes Paul II., der den Sterbe­tag, den 5. November, zum liturgischen Ge­denk­tag bestimmte. 2004 verlieh die israelische Gedenk­stätte Yad Vashem dem sel. Bernhard Lichtenberg posthum die Aus­zeichnung als Righteous among the Nations.

 

Literaturauswahl

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