Wiederöffnung des Benutzersaals

Das Diözesanarchiv Berlin ermöglicht ab 20. April 2021 wieder die persönliche Benutzung zu den üblichen ‎Öffnungszeiten.

Behördlichen Vorgaben gemäß ist die Archivbenutzung zur Zeit an folgende Voraussetzungen gebunden:‎

Erforderlich sind eine Terminvereinbarung (Anfragen richten Sie bitte an info@dioezesanarchiv-berlin.de) und die Vorlage eines negativen Corona-Schnelltests oder eines Nachweises über eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Corona-Schutzimpfung. Die nächstgelegene Teststelle (ohne Terminzwang) befindet sich im Ostbahnhof (Ausgang Koppenstraße). Genesene, die in den letzten 6 Monaten eine Corona-Infektion überstanden haben und deren PCR-Test danach mindestens 28 Tage zurückliegt, benötigen nur einen entsprechenden Nachweis und keinen zusätzlichen Test.

Im Kirchlichen Archivzentrum Berlin besteht für Benutzerinnen und Benutzer Maskierungs­pflicht. Es gelten die Hygiene- und Abstandsregeln des Infektionsschutzkonzepts, das im Archiv­gebäude ‎aushängt.‎

Die Notwendigkeit kurzfristiger Schließungen aufgrund behördlicher Vorgaben kann nach wie vor nicht ‎ausgeschlossen werden. Bereits vereinbarte Termine verfallen in diesem Fall. Wir informieren Sie hierüber auf dieser ‎Internetseite.‎

Ihr Team vom DAB

Aktualisierung am 11. Juni 2021:
Die Testpflicht entfällt ab sofort.

Aktualisierung am 28. Juli 2021:
Die Maskierungspflicht am Arbeitsplatz im Benutzersaal entfällt ab sofort.

Aktualisierung am 23. September 2021:
Ab 4. Oktober gelten wieder die sogenannten 3G-Zugangsregeln (wie vor dem 11. Juni 2021).

Aktualisierung am 6. Dezember 2021:
Ab 8. Dezember gelten die sogenannten 2G-Zugangsregeln.
Erforderlich sind eine Terminvereinbarung (Anfragen richten Sie bitte an info@dioezesanarchiv-berlin.de), die Vorlage eines Lichtbildausweises und der Nachweis der Genesung von COVID-19 oder der Impfung gegen COVID-19. Von der 2G-Pflicht ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (sie müssen negativ PCR-getestet sein und die Impfunfähigkeit mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen).

Im Kirchlichen Archivzentrum besteht für Benutzerinnen und Benutzer Maskierungs­pflicht. Es gelten die Hygiene- und Abstandsregeln des Infektionsschutzkonzepts, das im Archiv­gebäude ‎aushängt.‎

Die Notwendigkeit kurzfristiger Schließungen aufgrund behördlicher Vorgaben kann nach wie vor nicht ‎ausgeschlossen werden. Bereits vereinbarte Termine verfallen dann.

Aktualisierung am 18. Februar 2022:
Ab 18. Februar 2022 gelten wieder die sogenannten 3G-Zugangsregeln.

Aktualisierung am 8. April 2022:
Ab sofort entfällen die sogenannten 3G-Zugangsregeln.

Aktualisierung am 3. Juni 2022:
Ab Pfingstdienstag, 7. Juni 2022, entfällt die Maskierungspflicht für Benutzerinnen und Benutzer.