Das Diözesanarchiv Berlin ermöglicht ab 20. April 2021 wieder die persönliche Benutzung zu den üblichen Öffnungszeiten.
Behördlichen Vorgaben gemäß ist die Archivbenutzung zur Zeit an folgende Voraussetzungen gebunden:
Erforderlich sind eine Terminvereinbarung (Anfragen richten Sie bitte an info@dioezesanarchiv-berlin.de) und die Vorlage eines negativen Corona-Schnelltests oder eines Nachweises über eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Corona-Schutzimpfung. Die nächstgelegene Teststelle (ohne Terminzwang) befindet sich im Ostbahnhof (Ausgang Koppenstraße). Genesene, die in den letzten 6 Monaten eine Corona-Infektion überstanden haben und deren PCR-Test danach mindestens 28 Tage zurückliegt, benötigen nur einen entsprechenden Nachweis und keinen zusätzlichen Test.
Im Kirchlichen Archivzentrum Berlin besteht für Benutzerinnen und Benutzer Maskierungspflicht. Es gelten die Hygiene- und Abstandsregeln des Infektionsschutzkonzepts, das im Archivgebäude aushängt.
Die Notwendigkeit kurzfristiger Schließungen aufgrund behördlicher Vorgaben kann nach wie vor nicht ausgeschlossen werden. Bereits vereinbarte Termine verfallen in diesem Fall. Wir informieren Sie hierüber auf dieser Internetseite.
Ihr Team vom DAB
Aktualisierung am 11. Juni 2021:
Die Testpflicht entfällt ab sofort.
Aktualisierung am 28. Juli 2021:
Die Maskierungspflicht am Arbeitsplatz im Benutzersaal entfällt ab sofort.
Aktualisierung am 23. September 2021:
Ab 4. Oktober gelten wieder die sogenannten 3G-Zugangsregeln (wie vor dem 11. Juni 2021).
Aktualisierung am 6. Dezember 2021:
Ab 8. Dezember gelten die sogenannten 2G-Zugangsregeln.
Erforderlich sind eine Terminvereinbarung (Anfragen richten Sie bitte an info@dioezesanarchiv-berlin.de), die Vorlage eines Lichtbildausweises und der Nachweis der Genesung von COVID-19 oder der Impfung gegen COVID-19. Von der 2G-Pflicht ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (sie müssen negativ PCR-getestet sein und die Impfunfähigkeit mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen).
Im Kirchlichen Archivzentrum besteht für Benutzerinnen und Benutzer Maskierungspflicht. Es gelten die Hygiene- und Abstandsregeln des Infektionsschutzkonzepts, das im Archivgebäude aushängt.
Die Notwendigkeit kurzfristiger Schließungen aufgrund behördlicher Vorgaben kann nach wie vor nicht ausgeschlossen werden. Bereits vereinbarte Termine verfallen dann.
Aktualisierung am 18. Februar 2022:
Ab 18. Februar 2022 gelten wieder die sogenannten 3G-Zugangsregeln.
Aktualisierung am 8. April 2022:
Ab sofort entfällen die sogenannten 3G-Zugangsregeln.
Aktualisierung am 3. Juni 2022:
Ab Pfingstdienstag, 7. Juni 2022, entfällt die Maskierungspflicht für Benutzerinnen und Benutzer.