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sel. Bernhard Lichtenberg
Priester und Märtyrer
* Ohlau 3. Dezember 1875
† Hof 5. November 1943
Gedenktag: 5. November
Eine biographische Skizze
Von Gotthard
Klein
Als zweiter Sohn von fünf
Kindern des Kaufmanns August Lichtenberg und seiner Frau Emilie geb.
Hubrich wuchs Bernhard Lichtenberg in der mehrheitlich protestantisch
geprägten Umwelt der mittelschlesischen Kreisstadt Ohlau
während des »Kulturkampfes« in Distanz zum
preußischen Obrigkeitsstaat auf. Nach dem Abitur am
humanistischen Ohlauer Gymnasium und dem Studium der Theologie an den
Universitäten in Innsbruck und Breslau wurde er am 21. Juni 1899
von Fürstbischof Kardinal Kopp im Dom zu Breslau zum Priester
geweiht. Seine erste Anstellung erhielt er als dritter Kaplan der
Stadtpfarrkirche St. Jakob in Neisse. Seit August 1900 war er als
Seelsorger in der expandierenden Reichshauptstadt unermüdlich und
unerschrocken tätig: zunächst als Hilfsgeistlicher an St.
Mauritius in Friedrichsberg-Lichtenberg (1900–1902), Herz Jesu
in Charlottenburg (1902–1903) und St. Michael in Berlin (1903–1905),
schließlich als Kuratus in Friedrichsfelde-Karlshorst (1905–1910)
und Pankow (1910–1913). Nach diesen pastoralen Lehrjahren wurde
Lichtenberg am 18. März 1913 Pfarrer von Herz Jesu in
Charlottenburg. Trotz einer Fülle unüberwindbar erscheinender
finanzieller und personeller Engpässe gelang es ihm, von der
übergroßen Seelsorgestelle, die mehr als 30.000 Katholiken
zählte, fünf neue Kuratien abzutrennen. Die für den Bau
der Kuratiekirchen erforderlichen Gelder trug Lichtenberg auf
zahlreichen Kollektenreisen (u.a. 1926 nach Chicago) zusammen. Als
Mitglied der Zentrumspartei in der Stadtverordneten- bzw.
Bezirksversammlung in Charlottenburg verstand er die politische
Interessenvertretung zugunsten der katholischen Minderheit als
besondere Form priesterlicher Weltverantwortung.
Nach der Errichtung des Bistums Berlin wurde Lichtenberg 1931
residierender Domkapitular, 1932 Dompfarrer an St. Hedwig und 1938
schließlich Dompropst. Damit war er in der kirchlichen Hierarchie
an prominente Stelle gerückt; er galt – wenn man so sagen darf –
als der 2. Mann nach dem Bischof (»Dignitas post Pontificalem major«).
Als Ordinariatsrat war er im Bischöflichen Ordinariat Berlin
zuständig für die Visitation der weiblichen
Ordensniederlassungen, für Alkoholkranke, Konvertiten, Siedler und
vor allem für die vom nationalsozialistischen Regime verfolgten
»nichtarischen Katholiken«, die seit August 1938 in einem
eigenen kirchenamtlichen Hilfswerk caritativ und pastoral betreut
wurden.
Besonders bekannt geworden ist Lichtenbergs öffentliches
Gebet, das er unter dem Eindruck des Judenpogroms der
»Reichskristallnacht« vom 9. November 1938 in der
St.-Hedwigs-Kathedrale gesprochen hat: »Was gestern war, wissen wir. Was morgen
ist, wissen wir nicht. Aber was heute geschehen ist, haben wir erlebt.
Draußen brennt der Tempel. Das ist auch ein Gotteshaus.«
(Erinnerungen von Elisabeth Kleemann; DAB V/26: Proc. doc. varia, W
24). In der Folge hat Lichtenberg jeden Tag
für die Juden und »nichtarischen Christen« wie auch
für alle anderen Notleidenden und Verfolgten öffentlich
gebetet.
In einer Einschätzung des Sicherheitsdienstes der SS vom
26. April 1940 galt er als »ein
fanatischer Kämpfer für die kath[olische] Sache und ein
ebenso fanatischer Gegner des Nationalsozialismus, der für ihn
Häresie und Gottlosigkeit zugleich ist. Seine Hauptarbeit bestand
in der letzten Zeit in der Organisation eines Hilfswerkes für
nichtarische Christen, denen er durch Empfehlungsschreiben und
Ausstellen von Zeugnissen die Ausreise aus Deutschland erleichtern und
ermöglichen wollte« (BArch, ZwArch D-H, ZB I
1584, 249).
Aufgerüttelt durch Bischof Graf Galens (1878–1946)
»Brandpredigt«, protestierte Lichtenberg am 26. August 1941
auch gegen die »Euthanasie«-Morde an körperlich und
geistig Behinderten: »auf
meiner priesterlichen Seele liegt die Last der Mitwisserschaft an den
Verbrechen gegen das Sittengesetz und das Staatsgesetz. Aber wenn ich
auch nur einer bin, so fordere ich doch von Ihnen, Herr
Reichsärzteführer, als Mensch, Christ, Priester und Deutscher
Rechenschaft für die Verbrechen, die auf Ihr Geheiß oder mit
Ihrer Billigung geschehen, und die des Herrn über Leben und Tod
Rache über das deutsche Volk herausfordern« (A. Erb, 80).
Für den 26. Oktober 1941 bereitete er eine
Kanzelvermeldung vor, die sich gegen eine anonyme – tatsächlich
aber von der NSDAP reichsweit verbreitete – antisemitische Flugschrift
richtete (Landgericht Berlin PK Js 37/41 [321.41]): »In Berliner Häusern wird«,
so schrieb Lichtenberg, »ein
anonymes Hetzblatt gegen die Juden verbreitet. Darin wird behauptet, daß jeder
Deutscher, der aus angeblicher falscher Sentimentalität die Juden
irgendwie unterstützt, und sei es auch nur durch ein freundliches
Entgegenkommen, Verrat an seinem Volke übt. Laßt Euch durch
diese unchristliche Gesinnung nicht beirren, sondern handelt nach dem
strengen Gebote Jesu Christi: ›Du
sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst.‹ « Zur
Vermeldung kam es nicht mehr, da Lichtenberg am 23. Oktober 1941 von
der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) »wegen
staatsfeindl[icher] Betätigung« verhaftet wurde. In
aller Offenheit bekannte er am 25. Oktober 1941 im Verhör (DAB
V/26), »daß ich die
Evakuierung [der Juden] mit all ihren Begleiterscheinungen innerlich
ablehne, weil sie gegen das Hauptgebot des Christentums gerichtet ist:
›Du sollst deinen Nächsten
lieben wie dich selbst‹, und
ich erkenne auch im Juden meinen Nächsten, der eine unsterbliche,
nach dem Bild und Gleichnis Gottes geschaffene Seele besitzt. Da ich
aber diese Regierungsverfügung nicht [ver]hindern kann, war ich
entschlossen, deportierte Juden und Judenchristen in die Verbannung zu
begleiten, um ihnen dort als Seelsorger zu dienen. Ich benutze diese
Gelegenheit, um die Geheime Staatspolizei zu bitten, mir diese
Erlaubnis zu geben.« Der Schlußbericht der Gestapo
vom 3. November 1941 hob die »abträgliche
Einstellung« Lichtenbergs zum nationalsozialistischen
Regime und seiner Rassenpolitik hervor, zumal sich Lichtenberg mehrfach
(»aus freien Stücken«)
zum Einsatz in der Lagerseelsorge bereit erklärte (Vernehmungen
vom 25. Oktober und 3. November 1941; vgl. Lichtenberg an Stenig, 4.
November 1942; Lichtenberg an Ostendorf, 15. März 1943; Aktennotiz
Bischof Graf Preysings, 29. September 1943), wie sie die Gestapo
zunächst für das Ghetto Litzmannstadt (Łódź) vage in
Aussicht gestellt, aber nicht ernsthaft erwogen hatte.
Am 3. November 1941 erließ der Amtsrichter Haftbefehl
gegen Lichtenberg, der am gleichen Tag in die Untersuchungshaftanstalt
Alt-Moabit in Berlin (Zelle 367) eingeliefert wurde. Gegen diesen
Haftbefehl legte Lichtenberg Beschwerde ein, die am 8. November vom
Sondergericht zurückgewiesen wurde. Durch das öffentliche
Gebet habe Lichtenberg den »öffentlichen
Frieden gestört«. Die in dem Gebet sich
äußernde Kritik an staatlichen Maßnahmen sei zugleich »hetzerisch«.
Lichtenberg sei des Vergehens gegen das Heimtückegesetz in zwei
Fällen und des Kanzelmißbrauchs in einem Falle dringend
verdächtig und seine Inhaftierung daher gerechtfertigt, »weil nach der Einlassung des Beschuldigten
anzunehmen sei, daß er die Freiheit zur Wiederholung der Straftat
mißbrauchen wird, und es bei der Schwere der Tat nicht
erträglich wäre, den Beschuldigten in Freiheit zu lassen«.
Aufgrund des Berichts von seiten des Generalstaatsanwalts bei dem
Landgericht Berlin vom 2. Dezember 1941, ergänzt am 5. Januar
1942, ordnete der Reichsminister der Justiz am 3. März 1942 die
Strafverfolgung Lichtenbergs wegen Vergehens gegen das
Heimtückegesetz an. Am 22. Mai 1942 verurteilte das Sondergericht
I beim Landgericht Berlin (Landgerichtspräsident Wulf Boeckmann,
Landgerichtsrat Dr. Paul Hinke, Landgerichtsrat Ernst Herfurth,
Staatsanwalt Walther Nuthmann)
Lichtenberg »wegen
Kanzelmißbrauchs in einem Falle und wegen Vergehens gegen §
2 des Heimtückegesetzes in einem weiteren Falle zu einer
Gesamtstrafe von 2 Jahren Gefängnis, auf welche die
erlittene Polizei- und Untersuchungshaft angerechnet wird«,
und zu den Kosten des Verfahrens in Höhe von 1185,78 RM. Der
mutige Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Paul Stenig hatte auf Freispruch
plädiert. Gegen das Urteil des Sondergerichts war aber
grundsätzlich kein Rechtsmittel zulässig. Am 29. Mai 1942
wurde Lichtenberg von der Untersuchungshaftanstalt in das
Strafgefängnis Tegel in Berlin (Zelle 232) verlegt, in dem er –
mit Ausnahme der Lazarettaufenthalte – bis zum Ende der Strafhaft
verblieb. Die Anträge auf Haftverschonung, die Bischof Graf
Preysing wegen Lichtenbergs bedrohlichen Gesundheitszustandes gestellt
hatte, waren ebenso vergeblich wie die vorsichtigen diplomatischen
Schritte des Apostolischen Nuntius Cesare Orsenigo. Am 29. September
1943 konnte Bischof Graf Preysing eine Grußbotschaft Papst Pius'
XII. Lichtenberg persönlich übermitteln: »Es hat Uns ... getröstet,«
schrieb der Papst am 30. April 1943, »daß die Katholiken, gerade auch die
Berliner Katholiken, den sogenannten Nichtariern in ihrer
Bedrängnis viel Liebe entgegengebracht haben, und Wir sagen in
diesem Zusammenhang ein besonderes Wort väterlicher Anerkennung
wie innigen Mitgefühls dem in Gefangenschaft befindlichen
Prälaten Lichtenberg«. Über diese Anteilnahme
des Papstes war Lichtenberg »ganz
überwältigt von Glück« (H. G. Mann, 105
u. 111).
Der schon vor der Inhaftierung stark angegriffene
Gesundheitszustand Lichtenbergs hatte sich während der Haft
infolge mangelhafter Ernährung und aufregender
Begleitumstände des Gefängnisalltags entscheidend
verschlechtert. Wegen einer fortschreitenden Nieren- und
Harnwegserkrankung mußte er mehrfach stationär behandelt
werden. Noch am Tage der vorgesehenen Entlassung befand er sich im
Gefängnislazarett in einem sehr schlechten Allgemeinzustand. Er
wurde aber nicht entlassen, sondern automatisch der Gestapo
»rücksistiert« und in das Arbeitserziehungslager
Wuhlheide in Friedrichsfelde gebracht. Das Reichssicherheitshauptamt
verfügte die Einweisung in das Konzentrationslager Dachau, obwohl
sein besorgniserregender Gesundheitszustand aktenkundig war.
Mit einem Sammeltransport traf der
»Schubgefangene« Lichtenberg am 3. November 1943 in Hof
ein. Am nächsten Morgen wurde er wegen seines offensichtlich
lebensbedrohlichen Gesundheitszustandes
»gefängnisärztlich« in das Stadtkrankenhaus in
Hof überwiesen. Dort ist er am Herz-Jesu-Freitag, dem 5. November
1943, gegen 18 Uhr gestorben. Wider Erwarten wurde sein Leichnam nicht
eingeäschert, sondern ortspolizeilich freigegeben, nach Berlin
überführt und nach einem Pontifikalrequiem in der
St.-Sebastian-Kirche am 16. November 1943 auf dem Alten Domfriedhof St.
Hedwig beigesetzt. Seit 1965 ruhen die sterblichen Überreste in
der Unterkirche der St.-Hedwigs-Kathedrale. Seine Seligsprechung als
Märtyrer erfolgte in Berlin am 23. Juni 1996 durch Papst Johannes
Paul II., der eine begrenzte kultische Verehrung gestattete und seinen
Sterbetag, den 5. November, zum liturgischen Gedenktag bestimmte. Am 7.
Juli 2004 verlieh ihm die israelische Gedenkbehörde Yad Vashem
posthum die Auszeichnung als »Righteous among the Nations«.
Literaturauswahl
Alfons Erb,
Bernhard Lichtenberg. Dompropst von St. Hedwig zu Berlin, Berlin 1946, 51968. – Kurtmartin Magiera, Bernhard
Lichtenberg. »Der Gefangene im Herrn«, Berlin 1963. – Walter Hruza, Dompropst
Bernhard Lichtenberg. Artikel zum Seligsprechungs-Prozeß, Berlin
1967. – Karl Grobbel,
Bernhard Lichtenberg, Berlin 1967, ²1989. – Otto Ogiermann, Bis zum
letzten Atemzug – Der Prozeß gegen Bernhard Lichtenberg,
Dompropst an St. Hedwig in Berlin, Leipzig [1968], 41983;
gekürzte Ausgabe Leutesdorf 1985; italienische Ausgabe Brescia
1974; polnische Ausgabe Paris 1983. – H. G. Mann,
Prozeß Bernhard Lichtenberg. Ein Leben in Dokumenten, Berlin
1977. – Gotthard
Klein (Bearb.), Berolinen. Canonizationis Servi Dei Bernardi
Lichtenberg [Positio super martyrio].
Hrsg.: Congregatio de causis sanctorum, Bd. I: Informatio, Bd. II:
Summarium – Documenta, Bd. III: Summarium – Depositiones testium, Rom
1992. – Decretum super martyrio [2. Juli 1994], in: Acta Apostolicae
Sedis 86 (1994), 990–992. – Dieter
Hanky, Bernhard Lichtenberg. Priester – Bekenner – Martyrer
» ... ein Priester ohne Furcht und Tadel ...«, Berlin 1994.
– Erich Kock, Er
widerstand.
Bernhard Lichtenberg. Dompropst bei St. Hedwig, Berlin, Berlin 1996. –
Aufhebung des Sondergerichtsurteils gegen Lichtenberg [17. Juni 1996],
in: Neue Juristische Wochenschrift 1996, H. 41, 2740–2742. – Christian Feldmann, Wer
glaubt, muß widerstehen, Bernhard Lichtenberg – Karl Leisner,
Freiburg–Basel–Wien 1996, 15–146. – Martin Höllen, Er
widerstand – Bernhard Lichtenberg. Begleitheft zur Videokassette 42
55244, Berlin 1997. – Gotthard
Klein, Seliger Bernhard Lichtenberg, Regensburg 1997. – Lucia Scherzberg,
Kirchenreform mit Hilfe des Nationalsozialismus. Karl Adam als
kontextueller Theologe, Darmstadt 2001, 267–276. – Tomasz Zagała, Kapłan w
świecie bez boga. Ksiądz Bernard Lichtenberg z
Oławy (1875–1943) [Kaplan in einer gottlosen Welt. Priester Bernhard
Lichtenberg aus Ohlau], Breslau 2003. – Kevin P. Spicer, Resisting
the Third Reich. The Catholic Clergy in Hitler's Berlin, DeKalb 2004,
160–182, 213–220. – Israel
Gutman (Hrsg.), Lexikon der Gerechten unter den Völkern.
Deutsche und Österreicher. Hrsg. v. Daniel Fraenkel u. Jakob Borut,
Göttingen 2005, 180–182. – Vor die Tür gesetzt. Im
Nationalsozialismus verfolgte Berliner
Stadtverordnete und Magistratsmitglieder 1933–1945. Red.: Christine
Fischer-Defoy [u.a.], Berlin 2006, 271 f. – Brenda Gaydosh, Seliger
Bernhard Lichtenberg. Steadfast in spirit, he directed his own course.
Ph. D. American Univ. Washington D.C. 2010.
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| Letzte Änderung: 1. November 2011 © Diözesanarchiv
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