GeschichteAuf dem Gebiet des heutigen Erzbistums Berlin bestanden ursprünglich die beiden ottonischen Missionsbistümer Brandenburg (948) und Havelberg (948?), die nach dem Slawenaufstand von 983 nachhaltiger Repaganisierung anheimfielen und erst in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts dauerhaft reorganisiert werden konnten. Für das Land beiderseits der unteren Oder wurde 1124 das Bistum Lebus errichtet. Als Ergebnis der Missionstätigkeit des hl. Bischofs Otto von Bamberg in Pommern entstand 1140 das Bistum Cammin (zunächst mit Sitz in Wollin). Im Zeitalter der Glaubensspaltung erloschen nach 1540 die vier genannten Bistümer infolge landesherrlicher Reformation und Säkularisation. Erst im 18. Jahrhundert wurde katholische Seelsorge in der
preußisch-brandenburgischen Zentrallandschaft aus Gründen
der Staatsraison wiederzugelassen: zunächst für Diplomaten,
Söldner und Rüstungsexperten, dann generell. Die ersten
katholischen Missionsstationen waren keine Pfarreien im Sinne des
kanonischen Rechts. In Brandenburg und Pommern gehörten die
Katholiken weiterhin zu den evangelischen Gemeinden, in
deren Bezirk sie wohnten. Bei der Neuumschreibung der preußischen
Diözesen durch die päpstliche Bulle »De salute
animarum« von 1821
lebten hier – in der Weite des Raumes verstreut – etwa 12.000
Katholiken und zwölf Geistliche. Sie wurden dem jeweiligen Propst
an St. Hedwig in Berlin als (Sub-)Delegaten des Breslauer
Fürstbischofs unterstellt. Erst nach dem Wegfall
des zuvor streng gehandhabten landesherrlichen Summepiskopats
(1848) etablierte sich im Fürstbischöflichen Delegaturbezirk für Brandenburg und
Pommern ein »ultramontaner« Diasporakatholizismus
mit starkem polnischsprachigen Einschlag am unteren Ende der
gesellschaftlichen Rangordnung. Dem mit äußerster
Erbitterung vom preußischen Obrigkeitsstaat
geführten »Kulturkampf« hielt die katholische
Minderheit ohne größere Einbrüche stand.
Beträchtlich blieben hingegen die Verluste infolge konfessioneller
Mischehen. In der Phase der Hochindustrialisierung und
Ost-West-Migration wuchs dann der Katholikenanteil stürmisch an.
Diese Entwicklung setzte sich im wesentlichen auch nach dem Ersten
Weltkrieg fort. Damit waren – trotz erheblicher konfessioneller und
politischer Vorbehalte – die Voraussetzungen für die
Verselbständigung der Delegatur geschaffen. Gemäß den Bestimmungen des Preußischen Konkordats vom 14. Juni 1929, an dem der damalige Apostolische Nuntius Eugenio Pacelli maßgeblich beteiligt war, errichtete Papst Pius XI. am 13. August 1930 durch die Apostolische Konstitution »Pastoralis officii« das Bistum Berlin (»dioecesis Berolinensis«). Die St.-Hedwigs-Basilika – nach der Reformation die älteste katholische Kirche Berlins – wurde Kathedralkirche. Das neue Bistum umfaßte die preußische Provinz Brandenburg ohne die Archipresbyterate Neuzelle, Cottbus und Schwiebus, ferner die Provinz Pommern ohne die Kreise Lauenburg und Bütow, ohne die Stadt Tempelburg und die ehemalige Starostei Draheim (↗Bistumskarte 1930–1945). Bistumspatron wurde wie in Brandenburg der hl. Petrus, Mitpatron der hl. Otto von Bamberg (↗Eigenkalender). Das ↗Bistumswappen führt in geviertem Schild die Wappen der untergegangenen Bistümer Brandenburg, Havelberg, Lebus und Cammin. Im Gründungsjahr lebten im Bistum Berlin auf einer Fläche von 60.258 km² 531.744 Katholiken (= 7,3 Prozent der Gesamtbevölkerung); von ihnen erfüllten knapp 32 Prozent die Osterpflicht. Sie wurden in 149 Seelsorgestellen von 262 Diözesanpriestern seelsorglich betreut. Der Diözese war keine Phase ruhiger Konsolidierung vergönnt. Hitlers Terrorregime begegneten die Berliner Bischöfe ebenso wie der größte Teil von Klerus und Kirchenvolk in vorwiegend defensiver Bewahrung ihrer kirchlichen Identität. Nationalsozialistischer Verfolgung fielen mindestens 22 Laien und Geistliche zum Opfer, darunter Dompropst ↗Bernhard Lichtenberg, der 1996 als Märtyrer seliggesprochen wurde. 18 Prozent des Berliner Diözesanklerus waren von politisch motivierten Zwangsmaßnahmen des Regimes betroffen, 63 Priester wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt, 16 erlitten KZ-Haft. Durch Kriegseinwirkung verstarben 32 Diözesanpriester und 17 Theologiestudenten. 1945 kamen die 33 hinterpommerschen und neumärkischen Seelsorgestellen unter polnische Verwaltung; 1972 entstanden hier die Bistümer Stettin-Cammin (seit 1992 Erzbistum), Köslin-Kolberg und Landsberg/Warthe (seit 1992 Grünberg-Landsberg). Das um die Hälfte seiner Fläche reduzierte Bistum lag nun in der Sowjetischen Besatzungszone mit der Vier-Sektoren-Stadt Berlin im Zentrum. Von 278 Kirchen und Kapellen waren nur 30 unversehrt geblieben, 40 wurden vollständig zerstört und 57 schwer beschädigt. Neben dem Rückstrom der Evakuierten und Deportierten setzte eine lawinenartige Zuwanderung von Flüchtlingen und Vertriebenen ein. 1950 zählte das Bistum Berlin 657.358 Katholiken und erreichte damit zahlenmäßig seinen bisherigen Höchststand. Zur Klärung der eigenen Position auch für die Zukunft hatte 1947 Konrad Kardinal von Preysing seinem Klerus jegliche Stellungnahme »zu Zeitfragen im Namen der katholischen Kirche« untersagt. Dieser »Preysing-Erlaß« blieb unter allen Berliner Bischöfen Richtlinie für die Auseinandersetzung mit dem SED-Regime. Die Einforderung verbriefter Glaubens- und Gewissensfreiheit stand ständig unter Oppositionsverdacht und zog je nach allgemeiner politischer Lage ideologische oder organisatorische Bedrückung der Kirche nach sich. Eine Zäsur in der Geschichte des kirchlichen Lebens im
Bistum Berlin markierte die Rezeption des II. Vatikanischen Konzils
(1962–1965). Von der Eigendynamik der konziliaren wie der
gesellschaftlichen Reformeuphorie inspiriert, wurden fast alle
Gotteshäuser mit erheblichem finanziellen Aufwand umgestaltet und
die Altäre zum Volk hin gewendet; die lateinische Kirchensprache
verschwand beinahe vollständig aus Meßfeier und
Sakramentenspendung. Die »anthropologische Wende« in der
Verkündigung ging einher mit einem Verlust an dogmatischer
Gewißheit und Verbindlichkeit. Es vollzog sich ein Gestaltwandel
der Kirche, »der in seiner Breite nur mit den Vorgängen der
Reformationsepoche zu vergleichen sein dürfte« (W.
Damberg/G. Muschiol). Als besonders signifikant gelten eine
bisher unbekannte »Deregulierung« und Individualisierung in
der
religiösen Praxis der Katholiken; die Zahl der Priester- und
Ordensberufe ist tendenziell rückläufig. In politischer Hinsicht gestalteten sich die Rahmenbedingungen weiterhin bedrohlich. Der »Mauerbau« (1961) an der »Nahtstelle der Systeme« gefährdete nachhaltig die Einheit des Bistums. Diözese und Domkapitel blieben ungeteilt; die Bistumsverwaltung zerfiel jedoch in zwei Ordinariate, die seit 1967 jeweils von einem Generalvikar geleitet wurden. Die Berliner Bischöfe residierten gezwungenermaßen in Ost-Berlin. Tageweise durften sie ihre bischöflichen Funktionen auch in West-Berlin ausüben, das eine lebenswichtige Funktion für den Ostteil der Diözese als Drehscheibe unterschiedlichster caritativer und finanzieller Hilfeleistungen besaß. Kirche und Senat regelten »gemeinsam interessierende Fragen« 1970 in einem »abschließenden Protokoll«. Damit konnten die West-Berliner Katholiken – mit Ausnahme des schulplanmäßigen Religionsunterrichts – weitgehend an der günstigen Entwicklung des Staatskirchensystems der Bundesrepublik teilhaben, das nach der »Wende« auf das gesamte Bistum ausgedehnt wurde. Zum 1. September 1990 stellte die Diözese ihre Verwaltungseinheit wieder her; das Bischöfliche Ordinariat Berlin wird seitdem wieder von einem einzigen Generalvikar geleitet. 1994 erhob Papst Johannes Paul II. das bisher exemte Bistum Berlin – es war 1972 aus der Kirchenprovinz Breslau herausgelöst und dem Heiligen Stuhl unmittelbar unterstellt worden – zum Erzbistum, errichtete die Kirchenprovinz Berlin mit den Suffraganbistümern Dresden-Meißen und Görlitz und ernannte den Bischof von Berlin zum Metropoliten. Die zentrale Überlieferung des Bistums
Berlin und seiner Vorgängerinstitution – der
Fürstbischöflichen Delegatur für Brandenburg und
Pommern (1821–1929) – war in der Bombennacht
vom 23./24. November 1943 verbrannt (↗Faksimile). Nur die Akten des Hilfswerks beim
Bischöflichen Ordinariat Berlin für die verfolgten
»katholischen Nichtarier«
haben den Krieg weitgehend unbeschadet überstanden und befinden
sich heute im
Diözesanarchiv, dessen Neuaufbau durch die
allgemeinen Rahmenbedingungen erheblich erschwert wurde. Nach
vierjähriger Vorbereitung wurde 1970 das Archiv des
Bistums Berlin (West) in Kellerräumen der
Theologisch-Pädagogischen Akademie eingerichtet und 1973 in das
St.-Otto-Haus verlegt. Wegen Raummangels mußten bereits wenige
Jahre später Teile des Archivs
ausgelagert werden. 1987 fand das Archiv eine neue Bleibe im ehemaligen
Franziskanerkloster in Berlin-Tempelhof. In Ost-Berlin wurde 1980
im Bernhard-Lichtenberg-Haus das Bistumsarchiv Berlin errichtet. Beide
Archive konnten 1995 in den erweiterten Räumlichkeiten in
Berlin-Tempelhof zusammengeführt werden (↗Rückblick). Die Bestandsbereinigung
wurde 2003 abgeschlossen. Seit 2005 befindet sich das
Diözesanarchiv im ↗Kirchlichen
Archivzentrum
Berlin, dem gemeinsamen Domizil von EZA (↗Evangelisches Zentralarchiv
in Berlin), ELAB (↗Evangelisches
Landeskirchliches Archiv in Berlin) und BMW (↗Archiv
des
Berliner
Missionswerkes).
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